(040) 89 10 51  Waitzstraße 14, 22607 Hamburg
Porträt eines Mannes in einem professionellen Büro, der vor Regalen mit Fachliteratur sitzt.

Arbeitsrecht für Führungskräfte und Geschäftsführer

Wenn beruflich viel auf dem Spiel steht, braucht es eine klare Strategie.


Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Konflikt auf Führungsebene:

Ich berate Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer persönlich, vertraulich und mit knapp 30 Jahren anwaltlicher Erfahrung.


B E R AT U N G S S C H W E R P U N K T E

Worum geht es bei Ihnen?

Bei hoch dotierten Arbeits- und Dienstverhältnissen kommt es nicht auf eine einzelne Klausel an, sondern auf die wirtschaftlich und beruflich stimmige Gesamtlösung.

01

Aufhebungsvertrag

Prüfung und Verhandlung von Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Fälligkeit und Ausgleichsklauseln.

02

Kündigung

Rechtliche Bewertung, Sicherung möglicher Fristen und Entwicklung einer tragfähigen Verhandlungsstrategie.

03

Geschäftsführer

Gesonderte Prüfung von Organstellung, Abberufung, Dienstvertrag, Vergütung und Wettbewerbsbindungen.

04

Bonus & Tantieme

Durchsetzung oder Abwehr offener Ansprüche aus variabler Vergütung, Zielvereinbarungen und Provisionen.

05

Wettbewerbsverbot

Bewertung nachvertraglicher Bindungen, Karenzentschädigung, Kundenschutz und Verschwiegenheit.

06

Zeugnis

Abstimmung von Zeugnis, Referenzen und der internen oder externen Kommunikation des Ausscheidens.


01
Abfindung, Fälligkeit und steuerliche Gestaltungsspielräume

02 Freistellung, Urlaub und anderweitiger Verdienst

03 Bonus, Tantieme, Provision und Aktienoptionen

04 Dienstwagen und betriebliche Altersversorgung

05 Wettbewerbs- und Verschwiegenheitspflichten

06 Zeugnis, Referenzen und Kommunikation des Ausscheidens

07 Sozialversicherungsrechtliche Folgen und Sperrzeitrisiken

DIE GESAMTLÖSUNG

Mehr als eine Frage der Abfindung.

Die beste Verhandlungslösung berücksichtigt nicht nur den unmittelbar sichtbaren Betrag. Sie schützt auch Ihre nächsten beruflichen Schritte und vermeidet unnötige Folgerisiken.



Bei Geschäftsführern müssen Organstellung, Abberufung und Dienstvertrag voneinander unterschieden werden. Auch Gerichtsweg, Kündigungsschutz und Wettbewerbsverbote können anders zu beurteilen sein als bei gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen.


Eine frühzeitige Prüfung hilft, die rechtliche Ausgangslage und die wirtschaftlichen Verhandlungsziele sauber voneinander zu trennen.

BESONDERE KONSTELLATION

Geschäftsführer brauchen eine gesonderte Betrachtung.

Collage aus akademischen Materialien, Büchern zum Arbeitsrecht und einer Schwarz-Weiß-Ansicht einer Stadtarchitektur an einem Gewässer

ANDREAS RISCHAR

Persönliche Beratung aus einer Hand.


„Sie wissen von Anfang an, wer Ihre Interessen vertritt und mit wem Sie die nächsten Schritte abstimmen.“

Seit knapp 30 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in Hamburg tätig. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleite ich meine Mandanten persönlich – von der ersten Einschätzung über die Verhandlung bis zum Abschluss der Angelegenheit.

SO BEGINNT DIE BERATUNG

Drei klare Schritte.

01

Vertrauliche Anfrage

Sie schildern kurz Ihre Position, den Anlass und etwaige Fristen. Zunächst wird geprüft, ob das Mandat übernommen werden kann.

02

Prüfung und Strategie

Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

03

Verhandlung und Vertretung

Auf Wunsch übernehme ich die weitere Kommunikation, Vertragsverhandlung und gerichtliche Vertretung.

HÄUFIGE FRAGEN

Was jetzt wichtig sein kann.

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?

Für Arbeitnehmer gilt regelmäßig eine Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Für Geschäftsführer können andere rechtliche Wege und Zuständigkeiten maßgeblich sein. Eine kurzfristige Prüfung ist daher sinnvoll.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Vor der Unterschrift sollten insbesondere Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Vergütungsansprüche, Ausgleichsklauseln und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld geprüft werden.

Welche Besonderheiten bestehen bei Geschäftsführern?

Die Abberufung als Organ und die Beendigung des Dienstvertrags sind rechtlich getrennte Vorgänge. Hinzu kommen häufig besondere Vergütungs-, Haftungs- und Wettbewerbsfragen.

Kann die Beratung auch per Videokonferenz stattfinden?

Ja. Termine können persönlich in Hamburg-Othmarschen, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.

Wie werden die Kosten geklärt?

Nach einer ersten Einordnung des Anliegens werden Umfang und Kosten der Beratung transparent besprochen. Bei umfangreicheren Angelegenheiten kann eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein.

Vertraulicher Kontakt

Klären wir, was jetzt zu tun ist.

040 / 89 10 51

info@rechtsanwalt-rischar.de

Waitzstraße 14 · 22607 Hamburg-Othmarschen

Persönlich · telefonisch · per Videokonferenz

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