Verkehrsunfall in Hamburg – Schadensregulierung
Ihre Ansprüche kennen. Kürzungen vermeiden. Persönlich vertreten.
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Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Danach beginnt häufig die eigentliche Auseinandersetzung: Wer haftet für den Schaden? Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen? Darf die Versicherung Reparaturkosten kürzen? Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld?
Ich unterstütze Sie bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls und übernehme die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Dabei prüfe ich, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese sinnvoll durchgesetzt werden können.
Nach einem Verkehrsunfall zählt eine klare Vorgehensweise
Direkt nach einem Unfall stehen zunächst andere Dinge im Vordergrund als juristische Fragen. Dennoch können bereits die ersten Entscheidungen Auswirkungen auf die spätere Schadensregulierung haben.
Wichtig ist deshalb, den Unfall möglichst sorgfältig zu dokumentieren und gegenüber der gegnerischen Versicherung keine vorschnellen Erklärungen abzugeben.
Was Sie nach einem Unfall möglichst tun sollten:
1. Unfallstelle und Schäden dokumentieren
Fotografieren Sie die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge, vorhandene Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen und die nähere Umgebung.
2. Daten der Beteiligten festhalten
Notieren Sie Namen, Anschriften, Kennzeichen und – soweit bekannt – die Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten.
3. Zeugen notieren
Wenn andere Personen den Unfall beobachtet haben, sollten Sie deren Namen und Kontaktdaten festhalten.
4. Keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse abgeben
Der genaue Unfallhergang und die Haftungsfrage lassen sich unmittelbar nach dem Unfall häufig noch nicht abschließend beurteilen.
5. Unterlagen aufbewahren
Bewahren Sie Rechnungen, Gutachten, Arztberichte, Abschlepprechnungen und sonstige Belege auf, die mit dem Unfall zusammenhängen.
6. Ansprüche frühzeitig prüfen lassen
Gerade wenn die Haftungsfrage streitig ist, Personen verletzt wurden oder ein größerer Fahrzeugschaden entstanden ist, kann eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.
Welche Ansprüche bestehen nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte grundsätzlich verlangen, wirtschaftlich so gestellt zu werden, wie er ohne das Unfallereignis stehen würde.
Welche Schadenspositionen im konkreten Fall ersetzt werden müssen, hängt von den Umständen des Unfalls ab.
Typische Ansprüche sind:
Reparaturkosten
Ist Ihr Fahrzeug reparaturwürdig, können die erforderlichen Reparaturkosten grundsätzlich Teil des Schadens sein.
Dabei kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert wird oder ob der Schaden auf Grundlage eines Gutachtens beziehungsweise Kostenvoranschlags abgerechnet werden soll. Auch Kürzungen der Versicherung sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Totalschaden und Wiederbeschaffungswert
Übersteigen die Reparaturkosten bestimmte wirtschaftliche Grenzen, kann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Dann spielen insbesondere folgende Werte eine Rolle:
– Wiederbeschaffungswert
– Restwert
– Wiederbeschaffungsaufwand
– voraussichtliche Reparaturkosten
Welche Abrechnung für Sie sinnvoll und rechtlich möglich ist, sollte anhand des konkreten Gutachtens geprüft werden.
Sachverständigenkosten
Bei einem mehr als bloßen Bagatellschaden kann die Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen sinnvoll sein.
Das Gutachten dient nicht nur dazu, die Reparaturkosten zu bestimmen. Es kann beispielsweise auch Aussagen enthalten zu:
– Wiederbeschaffungswert
– Restwert
– Reparaturdauer
– Wiederbeschaffungsdauer
– Wertminderung
– Umfang und Art der Beschädigungen
Sie müssen sich nicht ohne Weiteres auf einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen verweisen lassen.
Wertminderung
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann durch einen Unfall an Wert verlieren.
Bei einem späteren Verkauf muss ein erheblicher Unfallschaden regelmäßig angegeben werden. Dadurch kann der erzielbare Verkaufspreis geringer sein als bei einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug.
Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung besteht, hängt unter anderem vom Alter, Zustand und Wert des Fahrzeugs sowie von Art und Umfang des Schadens ab.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen des Unfalls vorübergehend nicht nutzen können, können unter bestimmten Voraussetzungen Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfang Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und wie lange Reparatur oder Ersatzbeschaffung dauern.
Auch bei Mietwagenkosten kommt es immer wieder zu Kürzungen durch Versicherungen. Eine Prüfung kann sich deshalb lohnen.
Abschleppkosten und weitere unfallbedingte Kosten
Auch notwendige Kosten, die unmittelbar durch den Unfall entstehen, können Teil des Schadens sein.
Dazu können je nach Einzelfall beispielsweise gehören:
– Abschleppkosten
– Standkosten
– An- und Abmeldekosten
– Kosten für Ersatzkennzeichen
– bestimmte Fahrtkosten
– weitere erforderliche Aufwendungen
Entscheidend ist immer, ob die jeweilige Position durch den Unfall verursacht und erstattungsfähig ist.
Verletzungen und Schmerzensgeld
Bei einem Verkehrsunfall geht es nicht immer nur um das beschädigte Fahrzeug.
Wer bei einem Unfall verletzt wird, kann neben materiellen Schäden auch Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Typische Verletzungen nach Verkehrsunfällen sind beispielsweise:
– HWS-Verletzungen
– Prellungen und Verstauchungen
– Knochenbrüche
– Schnittverletzungen
– Kopfverletzungen
– länger anhaltende körperliche Beschwerden
Für die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes kommt es unter anderem auf Art und Schwere der Verletzungen, die Dauer der Beschwerden, erforderliche Behandlungen und mögliche dauerhafte Beeinträchtigungen an.
Deshalb ist es wichtig, unfallbedingte Beschwerden ärztlich untersuchen und dokumentieren zu lassen.
Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
Führt eine Verletzung dazu, dass Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht wie zuvor nachgehen können, können weitere Ansprüche entstehen.
Auch Beeinträchtigungen bei der Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen einen ersatzfähigen Schaden darstellen.
Gerade bei schwereren Verletzungen sollte deshalb nicht ausschließlich auf das Schmerzensgeld geschaut werden. Häufig müssen mehrere Schadenspositionen gemeinsam geprüft werden.
Sollte ich selbst mit der gegnerischen Versicherung sprechen?
Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Haftpflichtversicherung häufig schnell.
Dabei sollten Sie bedenken: Die Versicherung des Unfallgegners vertritt nicht Ihre Interessen. Sie prüft, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und in welcher Höhe sie regulieren muss. Sie müssen deshalb nicht jede Frage spontan beantworten und sollten insbesondere bei einem streitigen Unfallhergang vorsichtig mit Angaben sein.
Ich übernehme für Sie die Kommunikation mit der Versicherung, melde die Ansprüche an und prüfe, ob Kürzungen nachvollziehbar und rechtlich berechtigt sind.
Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall
Muss ich die gegnerische Versicherung selbst kontaktieren?
Nein. Sie können die Regulierung auch über einen Rechtsanwalt führen lassen. Gerade bei umfangreicheren Schäden oder einer streitigen Haftungsfrage kann dies sinnvoll sein.
Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Bei einem mehr als bloßen Bagatellschaden kommt grundsätzlich die Beauftragung eines eigenen unabhängigen Sachverständigen in Betracht. Ob die Kosten vollständig erstattungsfähig sind, hängt vom Einzelfall und der Haftung ab.
Muss ich die Werkstatt der Versicherung nehmen?
Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Bei der konkreten Abrechnung können allerdings unterschiedliche rechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Eine sogenannte fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ist grundsätzlich möglich. Dabei gelten jedoch Besonderheiten. Insbesondere wird Umsatzsteuer nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Ein Anspruch auf Erstattung erforderlicher Mietwagenkosten kann bestehen, wenn Sie während des Ausfalls tatsächlich ein Ersatzfahrzeug benötigen. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen Nutzungsausfall verlangt werden.
Was ist, wenn die Versicherung bereits gekürzt hat?
Eine Kürzung bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtlich zutreffend ist. Lassen Sie die Abrechnung und die Begründung der Versicherung prüfen.
Was mache ich, wenn ich bei dem Unfall verletzt wurde?
Lassen Sie Beschwerden möglichst zeitnah ärztlich untersuchen und dokumentieren. Neben Schmerzensgeld können weitere Ansprüche wie Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden zu prüfen sein.
Was passiert, wenn mir eine Mitschuld vorgeworfen wird?
Ein solcher Vorwurf sollte anhand des konkreten Unfallhergangs geprüft werden. Eine von der Versicherung vorgeschlagene Quote muss nicht zwangsläufig richtig sein.
Verkehrsunfall in Hamburg? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.
Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie sich nicht allein mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Ich prüfe Ihre Situation, bespreche mit Ihnen die bestehenden Ansprüche und übernehme die weitere Schadensregulierung.
Persönlich. Klar. Mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.