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Strafrecht

Strafverteidigung


Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Wir übernehmen die Verteidigung von Personen als auch die Vertretung von Unternehmen. Auch Pflichtverteidigungen werden von uns gern übernommen.

Denn nur wer über seine Rechtslage bestens informiert ist, besitzt eine Ausgangsbasis für seine Entscheidungen. Wir kennen Ihre Rechte und Pflichten und zeigen Ihnen Lösungen auf.

Unsere Leistungen

Ziel unserer Verteidigung ist eine umfassende Beistandsleistung. Hierzu gehört, dass die erforderliche Aufklärung der Sache von uns begleitet wird und die zu Ihren Gunsten sprechende Argumente herausgearbeitet werden. Wir achten auf die Einhaltung der anzuwendenden Vorschriften und gewährleisten damit Waffengleichheit im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft.

Feststellung eines konkreten "Strafrahmens"

Wir werden zunächst die Ergebnisse der Ermittlungen einschätzen. Dabei helfen uns unsere Kenntnisse über die Verfahrensweise unter Beachtung regionaler Besonderheiten (Freiheitsstrafe mit/ohne Bewährung, Strafbefehl). So lassen sich Rückschlüsse auf die zu erwartende Strafe ziehen.

Verteidigungsziel

Als nächstes erarbeiten wir mit Ihnen ein Verteidigungsziel. Bei der Bestimmung des Ziels müssen auch nicht absehbare Entwicklungen flexibel berücksichtigt werden. Ein Ziel könnte z.B. die Einstellung des Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO, die Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO oder die Überleitung des Straf- in ein Bußgeldverfahren sein.

Verteidigungsstrategie

Ist ein Verteidigungsziel erarbeitet worden, entwickeln wir eine entsprechende Strategie. Die optimale Verteidigungsstrategie beginnt bereits im Ermittlungsverfahren und setzt sich bei Bedarf auf jeder Verfahrensebene fort. Zur Strategie gehört die Abklärung der Interessenlage gegenüber Mitbeschuldigten, die richtige Signalwirkung sowie die gründliche Prüfung und Bewertung der Verteidigungsmöglichkeiten sowie ein Check des Mandanten mit Blick auf Vernehmung und öffentliche Hauptverhandlung.

Verteidigungstaktik

Auf der Basis der Verteidigungsstrategie sind dann die erforderlichen Einzelmaßnahmen vorzunehmen. Dazu gehören Vorgespräche mit der Staatsanwaltschaft sowie dem Gericht; Begleitung zur Beschuldigtenvernehmung; sorgfältige Erstellung einer „Schutzschrift“; vollständige Ausschöpfung des Rechtsschutzes; Einstweiliger Rechtsschutz bei Finanzbehörden und -gerichten (Aussetzung der Vollziehung oder einstweilige Anordnung) sowie Ausschöpfung von strafrechtlichen Rechtsmitteln (z.B. Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse).

Selbstverständlich lässt sich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht auf dem „Reißbrett“ konstruieren. Auch gibt es für den Erfolg keine Garantie. Aber ein gemeinsam erarbeitetes realistisches Verteidigungsziel, eingebunden in ein schlüssiges Verteidigungskonzept, macht die Verteidigung effektiv.

  (C) 2011 - NOWACK & RISCHAR Rechtsanwälte