URTEILE / NEWS
BGH vom 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht entspricht. Es können nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden (sogenanntes Leistungsprinzip). Dem wird eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.
BGH vom 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, für den die volle Einstandspflicht der Beklagten unstreitig ist. Da streitig war, ob diese Abtretung wirksam war, hat der BGH dazu entschieden, dass eine solche Abtretung wirksam ist, wenn die Geltendmachung als Nebenleistung zum Berufsbild des Handelnden gehört.



































